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AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) - Stand Januar 2018

§ 1 Geltungsbereich
1. Diese AGBs gelten für die Lieferung von beweglichen Sachen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages, insbesondere das Produkt touch2clean®, das in einem Mäppchen aus Karton, das als Werbeträger genutzt werden kann, oder in einer Warenbox geliefert wird.
2. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.


§ 2 Angebot - Vertragsschluss - Angebotsunterlagen
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und / oder Gewicht
bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das automatisch über unseren Shop oder direkt bestätigt wird. Erst mit der Bestätigung der Bestellung gilt der Liefervertrag als angenommen.
3. Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige Darstellungen in unserem Shop behalten wir uns Eigentums und Urheberrechte vor.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten im allgemeinen die Nettopreise laut unserer Auftragsbestätigung. Die Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
2. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von - in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten - verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 10 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
3. Die Vergütung erfolgt über Vorauskasse sofern keine andere schriftliche Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer getroffen wurde.
4. Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag an dem in der Rechnung genannten Kalendertag (20 oder 30 Kalendertage nach dem Rechnungsdatum) auf das in der Rechnung bezeichnete Konto zur Zahlung fällig. Die Zahlungsart “Kauf auf Rechnung” besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung voraus.
5. Aufrechungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


§ 4 Lieferung
1. Die Lieferungen erfolgen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, innerhalb der EU-Staaten frei Haus.
2. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch uns setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten erfüllt hat. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Den Beginn und das Ende derartiger Umstände werden wir dem Kunden baldmöglichst mitteilen.
3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf unseren Kunden über sobald die Sendung an die, den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat und zwar auch dann, wenn Teillieferungen - die im Rahmen der Zumutbarkeit zulässig sind – erfolgen und von uns noch andere Leistungen z. B. die Versandkosten übernommen wurden. Wird der Versand auf Wunsch unseres Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.


§ 5 Daten und auftragsbezogene Inhalte
1. Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten des Auftraggebers (z.B. Anrede, Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung) in einem EDV-System speichern und automatisch verarbeiten. Personenbezogene Daten werden zur Vertragsabwicklung verwendet, soweit dies fur die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des jeweiligen Vertragsverhältnisses erforderlich ist, z.B. werden zur Abwicklung der Bestellung Name und Anschrift des Auftraggebers an den vom Auftragnehmer beauftragten Druckdienstleister weitergegeben.
2. Eine Archivierung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Auftragsunterlagen (wie Druckdaten, Vorlagen, Muster, Daten oder Datenträger) ist über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber hinaus nur bei Abschluss einer entsprechenden gesonderten Vereinbarung in Textform und nur gegen gesonderte Vergütung möglich.
3. Im Fall eines Folgeauftrags wird die Suche nach Daten im Archiv (Wiederherstellen von Daten) sowie ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für eine weitere Bearbeitung pauschal mit Euro 25,-- zzgl. MwSt. für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.
4. Sonstige Auftragsunterlagen (z.B. Ansichtsexemplare, Proofs, etc.) sowie Daten auf sonstigen Datenträgern können nicht zurück gesendet werden.


§ 6 Auftragsausführung und Freigabe durch den Auftraggeber
1. Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht in Textform eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen dem Auftragnehmer vom Auftraggeber entsprechend den in den Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten zur Verfügung gestellt werden. Für andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine mangelfreie Leistung nicht gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher in Textform ausdrücklich bestätigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet allein der Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
2. Den Auftragnehmer treffen hinsichtlich Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder einem von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene Daten) keine Prüfungspflichten. Dies gilt nur dann nicht, wenn die zur Verfügung gestellten Daten offensichtlich nicht verarbeitungsfähig oder nicht lesbar sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Datenübertragung bzw. vor zur Verfügung Stellung der Daten auf einem Datenträger Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.
3. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, vor Drucklegung, einen Korrekturabzug zur Druckfreigabe zu verlangen. Diese
Option besteht in unserem Webshop oder ist schriftlich an den Auftragnehmer zu richten.
4. Alle Vorlagen, die der Auftragnehmer erhält, werden von ihm sorgfältig behandelt. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen der Vorlagen übernimmt der Auftragnehmer nur eine Haftung bis zum Materialwert. Jegliche weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


§ 7 Haftung für Mängel
1. All diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern oder mangelfrei zu ersetzen, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Lieferung schriftlich zu melden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
2. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen ist uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir zuvor zu verständigen sind - hat unser Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
3. Ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag besteht im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, wenn wir – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine uns gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, besteht lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises.
4. Geringfügige Farbabweichungen, die im üblichen Toleranzbereich liegen, berechtigen nicht zur Reklamation. Besteht der Auftraggeber auf eine farbverbindliche Drucklegung, so muss er eine farbverbindliche und qualitätsidentische gedruckte Vorlage mitliefern oder gegen Aufpreis eine solche (Proof) anfordern. Für alle Bestandteile des bestellten Produkts gelten die als allgemein anerkannten, marktüblichen Toleranzwerte.


§ 8 Haftung für Schäden
1. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung einschließlich unerlaubter Handlungen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits nachweislich vorliegt.
2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen aus Schadenersatzansprüchen Dritter sowie auch sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade die Absicherung gegen solche Schäden.
3. Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
4. Soweit unsere Haftung beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


§ 9 Verjährung
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, beginnend mit Ablieferung der Ware. Schadenersatzansprüche unseres Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn wir grob schuldhaft gehandelt haben oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unseres Kunden.
2. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unseres Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
3. Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in 5 Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.


§ 10 Nutzungsrechte
1. Werden vom Auftragnehmer Entwürfe gefertigt, so gehen die Nutzungsrechte erst an den Auftraggeber über, wenn alle Leistungen in vollem Umfang honoriert wurden.
2. Ausgenommen von den uneingeschränkten Nutzungsrechten sind verwendete Abbildungen (Fotos, Zeichen, Zeichnungen oder Illustrationen), die seitens dem Auftragnehmer nicht im Rahmen des jeweiligen Auftrags selbst erstellt oder vom Auftraggeber vorgelegt worden sind (insbesondere solche aus lizenzfreien Bilddatenbanken).
Der Auftraggeber ist zu deren Nutzung nicht befugt und hat es insbesondere zu unterlassen, solche Abbildungen an Dritte weiterzureichen oder selbst zu verarbeiten, da es sich in aller Regel um urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial handelt.
3. Bei durch den Auftraggeber bereitgestellten Bild- und Informationsmaterial haftet dieser allein für deren Inhalt, auch
dann, wenn durch deren Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber entbindet den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter, wenn dessen Inhalte gegen Rechtsverletzungen verstoßen.


§ 11 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
3. Unser Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung sind wir zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten und vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.


§ 12 Gerichtsstand, Erfüllungsort
1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand ist das für den Sitz unseres Unternehmens zuständige Gericht, sofern unser Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind jedoch berechtigt am Hauptsitz unseres Kunden Klage zu erheben.


§ 13 Salvatorische Klausel
1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
2. Sollten einzelne Bestimmungen nicht oder nur unzureichend sein bzw. nicht den, zum Zeitpunkt des Vertrags, gültigen Rechtsvorschriften entsprechen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Alle anderen Bestandteile behalten ihre Gültigkeit.

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